Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Auslegung
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten folgende Definitionen:
- „UNTERNEHMEN“ bezieht sich auf Alwayse Engineering
Limited.
- „VERTRAG“ bezieht sich auf den Vertrag für
den Kauf und den Verkauf von Waren.
- „KUNDE“ bezieht sich auf die Person bzw. des Unternehmens,
das ein Angebot des Unternehmens in Bezug auf den Verkauf von Waren annimmt
oder dessen Bestellung von Waren vom Unternehmen akzeptiert wird.
- „WAREN“ bezieht sich auf die Waren, die das Unternehmen
im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu liefern
hat.
1.2 Jeder in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vorhandene Verweis auf eine gesetzliche Bestimmung
gilt als Verweis auf die zu dem entsprechenden Zeitpunkt geänderten,
erlassenen oder erweiterten Bestimmungen.
2 Grundlage des Verkaufs
2.1 Das Unternehmen verkauft dem
Käufer Waren auf der Grundlage eines schriftlichen Angebots des Unternehmens,
das vom Käufer innerhalb von 60 Tagen nach dessen Erstellung angenommen
wird, oder auf der Grundlage einer schriftlichen Bestellung des Käufers,
die vom Unternehmen angenommen wird, jedoch in beiden Fällen entsprechend
den hierin aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denen
dieser Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, unter denen
die Annahme eines derartigen Angebots zugesichert oder in Aussicht gestellt
wurde oder unter denen eine derartige Bestellung erfolgte oder in Aussicht
gestellt wurde, unterliegt.
2.2 Ein Auftrag des Käufers
gilt nur dann als vom Unternehmen angenommen, wenn er von einem autorisierten
Vertreter des Unternehmens schriftlich bestätigt wurde.
3 Preis der Waren
3.1 Als Preis der Waren gilt der
vom Unternehmen angegebene Preis oder – sofern kein preis angegeben
wurde (oder der angegebene Preis nicht mehr gültig ist) der in der
veröffentlichten Preisliste des Unternehmens angegebene Preis, die
zum Zeitpunkt der Warenlieferung gültig ist.
3.2 Zum Ausgleich etwaiger Kostensteigerungen,
die das Unternehmen nicht beeinflussen kann, behält sich das Unternehmen
das Recht vor, den Preis der Waren durch Ankündigung vor der Lieferung
zu erhöhen.
3.3 Der Preis versteht sich ohne
Kosten für Lieferung, Transport, Verwaltung und Verpackung sowie
alle anwendbaren Steuern, die der Käufer zusätzlich an das Unternehmen
zahlen muss.
4 Lieferung
4.1 Sofern in dem Vertrag keine
anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Lieferung der
Waren durch das Unternehmen auf dem Betriebsgelände des Käufers.
4.2 In dem vertraglich vereinbarten
Preis sind nicht die Kosten für das Entladen und die Montage enthalten,
die vom Käufer veranlasst und auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko
ausgeführt werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung schriftlich
niedergelegt wurde.
4.3 Bei allen in Bezug auf die Lieferung
der Waren angegebenen Daten handelt es sich nur um Richtwerte, und das
Unternehmen haftet nicht für eine verzögerte Lieferung der Waren,
jedoch schöpft es alle zur Verfügung stehenden Maßnahmen
aus, um am vereinbarten Datum liefern zu können. Das Lieferdatum
stellt keinen wesentlichen Bestandteil des Vertrags dar.
4.4 Wenn der Käufer die vom
Unternehmen angezeigte Lieferung ablehnt, haftet der Käufer für
alle Kosten, die in Bezug auf Lagerung, Verwaltung, Transport und Neulieferung
entstehen.
5 Risiko und Eigentum
5.1 Das Risiko für eine Beschädigung
oder einen Verlust der Waren geht wie folgt auf den Käufer über:
5.1.1 bei einer Bereitstellung
der Waren auf dem Betriebsgelände des Unternehmens zu dem Zeitpunkt,
an dem das Unternehmen den Käufer benachrichtigt, dass die Waren
zur Abholung bereitstehen; oder
5.1.2 bei einer Lieferung der Waren
an einen anderen Ort als das Betriebsgelände des Unternehmens zu
dem Zeitpunkt der Lieferung oder – falls der Käufer die Lieferung
der Waren ungerechtfertigt ablehnt – zu dem Zeitpunkt, an dem das
Unternehmen die Lieferung der Waren angezeigt hat.
5.2 Ungeachtet der Lieferung und
des Übergangs des Risikos an den Waren oder jeglicher anderer Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht das Eigentum an den
Waren erst auf den Käufer über, nachdem das Unternehmen den
Kaufpreis für die Waren sowie für alle vertragsgemäß
vom Unternehmen an den Käufer zu verkaufenden Waren, für die
die Zahlung fällig ist, in voller Höhe in bar oder in anderer
Form erhalten hat.
5.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem
das Eigentum der Waren auf den Käufer übergeht, bewahrt der
Käufer die Waren treuhänderisch auf, trennt die Waren, die sachgemäß
gelagert, geschützt und versichert sind und als das Eigentum des
Unternehmens ausgewiesen sind, von den Waren des Käufers und Dritter.
Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Waren im Rahmen seiner gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit weiterzuverkaufen oder zu nutzen, sofern
die aus diesem Verkauf resultierenden Erträge für das Unternehmen
treuhänderisch verwaltet werden. Falls der Käufer die Waren
tatsächlich verkauft oder als Sicherheit verwendet, so verwaltet
er die aus dem Verkauf bzw. aus der Belastung resultierenden Erträge
als Treuhänder und leitet diese nach der schriftlichen Aufforderung
durch das Unternehmen an das Unternehmen weiter.
5.4 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem
das Eigentum der Waren auf den Käufer übergeht (unter der Voraussetzung,
dass die Waren noch immer vorhanden sind und noch nicht verkauft wurden),
ist das Unternehmen berechtigt, jederzeit vom Käufer die Lieferung
der Waren an das Unternehmen zu verlangen und, falls der Käufer dieser
Aufforderung nicht nachkommt, alle Betriebsgelände des Käufers
oder Dritter, auf denen die Waren gelagert sind, zu betreten und die Waren
wieder in seinen Besitz zu bringen.
5.5 Der Käufer ist nicht berechtigt,
die Waren zu verpfänden oder in irgendeiner Form aufgrund von Verbindlichkeiten
zu belasten, die das Eigentum des Unternehmens bleiben. Sollte der Käufer
dies jedoch dennoch tun, so werden alle Beträge, die der Käufer
dem Unternehmen schuldet (ohne Auswirkung auf alle anderen Rechte oder
Maßnahmen, die dem Unternehmen zur Verfügung stehen), sofort
fällig und zahlbar.
6 Haftungsbeschränkung
6.1 Alle Garantien, Konditionen
oder alle anderen Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder
Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang
ausgeschlossen.
6.2 Jede Forderung des Käufers,
die sich auf einen Qualitätsmangel oder einen Zustand der Waren oder
auf deren Nichtübereinstimmung mit den Spezifikationen stützen,
sollen dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen (unabhängig davon, ob
die Lieferung vom Käufer verweigert wurde) ab dem Datum der Lieferung
mitgeteilt werden oder (falls der Defekt oder Mangel auch nach angemessener
Überprüfung nicht erkennbar war) innerhalb von 2 Monaten nach
der Lieferung der Waren mitgeteilt werden. Wenn die Lieferung nicht verweigert
wurde und der Käufer das Unternehmen nicht entsprechend benachrichtigt,
ist der Käufer nicht berechtigt, die Waren abzulehnen, und das Unternehmen
haftet nicht für derartige Defekte oder Mängel, und der Käufer
ist verpflichtet, den Preis zu bezahlen, als ob die Waren vertragsgemäß
geliefert worden wären.
6.3 Bei einer berechtigten Forderung
in Bezug auf die Waren, die sich auf einen Materialmangel oder einen Zustand
der Waren oder deren mangelnde Übereinstimmung mit den Spezifikationen
des Unternehmen stützt und dem Unternehmen entsprechend den hierin
aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt wird,
ist das Unternehmen nach eigener Entscheidung berechtigt, die Waren (oder
das betreffende Teil) kostenlos auszutauschen oder dem Käufer den
Preis der Waren (oder den Anteil des Preises) zu erstatten, ohne dass
das Unternehmen weitere Verpflichtungen gegenüber dem Käufer
zu erfüllen hat.
6.4 Sofern es sich nicht um den
Tod oder die Verletzungen einer Person handelt, die durch die Fahrlässigkeit
des Unternehmens verursacht wurde, haftet das Unternehmen gegenüber
dem Käufer weder für Zusicherungen (außer betrügerische
Zusicherungen) oder jegliche implizierte Garantien, Bedingungen oder Abgesehen
von einem durch die Fahrlässigkeit des Unternehmens verursachten
Tod oder Verletzung und die gesamte Haftung des Unternehmens im Rahmen
oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auf den Preis der Waren beschränkt,
sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine anders lautenden
Bedingungen ausdrücklich genannt werden.
6.5 Das Unternehmen übernimmt
keine Haftung, wenn die Waren nicht entsprechend den empfohlenen Spezifikationen
und Wartungsplänen gepflegt oder verwendet wurden, die das Unternehmen
zu gegebener Zeit aktualisiert.
6.6 Der Verkäufer haftet nicht
für irgendwelche Verzögerungen oder Mängel, deren Ursache
der Verkäufer nicht beeinflussen kann; hierzu gehören unter
anderem Feuer, Streik, höhere Gewalt und Embargo.
7 Zahlungsbedingungen
7.1 Der Käufer bezahlt den
Preis der Waren innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Rechnung (ohne
Abzug) in Pfund Sterling an den Käufer, und der Zeitpunkt der Bezahlung
stellt einen wichtigen Vertragsbestandteil dar.
7.2 Wenn der Käufer seinen
Zahlungsverpflichtungen am Fälligkeitsdatum nicht nachkommt, ist
das Unternehmen ohne Einschränkung der anderen, dem Unternehmen zur
Verfügung stehenden Rechte und Maßnahmen zu Folgendem berechtigt,
7.2.1 den Vertrag zu widerrufen
oder weitere Lieferungen an den Käufer einzustellen;
7.2.2 jegliche Zahlungen des Käufers
für die Waren nach eigenem Ermessen verwenden (oder die im Rahmen
eines anderen zwischen Käufer und Unternehmen gelieferten Waren);
und
7.2.3 dem Käufer Zinsen für
den nicht bezahlten Betrag in Höhe von 3 Prozent pro Jahr über
dem jeweils gültigen Diskontsatz von Barclays Bank Plc in Rechnung
zu stellen, bis der ausstehende Betrag in voller Höhe beglichen
wurde (wobei zur Berechnung der Zinsen jeder angefangene Monat als vollständiger
Monat gilt).
7.2.4 jegliche Verbindlichkeiten
gegenüber dem Käufer auf irgend einem Konto mit den Forderungen
des Unternehmens zu verrechnen.
7.3 Wenn das Unternehmen bereit
ist, eine Rechnung in einer anderen Währung als Pfund Sterling auszustellen,
trägt der Käufer alle Kosten für die Währungsumrechnung,
Bankgebühren sowie alle anderen Kosten und sorgt dafür, dass
die an das Unternehmen zu zahlende Summe bei der Umrechnung in Pfund Sterling
nicht geringer ist als der am Datum des Angebots gültige Betrag in
Pfund Sterling.
8 Insolvenz des Käufers
8.1 Diese Klausel ist gültig,
wenn:
8.1.1 der Käufer einen Vergleich
mit seinen Kreditoren oder (als Einzelperson oder Unternehmen) in Konkurs
geht oder (als Unternehmen) einem Zahlungseinstellungsbeschluss unterliegt
oder in Liquidation geht (sofern diese Liquidation nicht im Rahmen einer
Unternehmensfusion oder Umstrukturierung des Unternehmens erfolgt); oder
8.1.2 ein Hypothekengläubiger
Besitz ergreift oder für das Eigentum oder Vermögen des Käufers
ein Konkursverwalter ernannt wird; oder
8.1.3 der Käufer seine Geschäftstätigkeit
einstellt oder einzustellen droht; oder
8.1.4 sich die Eigentumsverhältnisse
des Unternehmens oder seiner Anteile ändern
8.1.5 das Unternehmen berechtigten
Anlass zu der Vermutung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse
in Bezug auf den Käufer eintritt und den Käufer entsprechend
benachrichtigt.
8.2 Wenn diese Klausel zutrifft,
hat das Unternehmen ohne Auswirkung auf die anderen Rechte oder Maßnahmen,
die dem Unternehmen zustehen, das Recht, den Vertrag zu widerrufen oder
weitere Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages ohne Haftung gegenüber
dem Käufer einzustellen und der Preis für die bereits gelieferten
und noch nicht bezahlten Waren wird unabhängig von früheren
Vereinbarungen oder gegenteiligen Absprachen mit sofortiger Wirkung fällig
und zahlbar.
9 Allgemein
9.1 Verzichtet das Unternehmen bei
einem Vertragsbruch durch den Käufer auf die ihm zustehenden Maßnahmen,
so ist dies nicht als ein genereller Verzicht bei allen folgenden Vertragsbrüchen
gegen die gleiche oder gegen andere Bestimmungen des Vertrags auszulegen
9.2 Dieser Vertrag unterliegt den
Gesetzen von England, und der Verkäufer erklärt, sich der nichtausschließlichen
Rechtsprechung der englischen Gerichte zu unterwerfen.
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CO.LG0049.ALWAYSE.T&C.19.03.99 VER2 |